Änderungsantrag stellen
Mitarbeitende, die nicht mindestens über die Berechtigung „Mitarbeiter*in in Vertrauensstellung“ verfügen, dürfen ihre eigenen Zeiteinträge nicht selbständig ändern, sondern können Änderungen nur beantragen. Das gilt sowohl für Neuanlagen als auch für Änderungen oder Löschungen bestehender Zeiteinträge.
Die Beantragung erfolgt über die Selbstauskunft. Hierzu muss die Tagesansicht geöffnet werden, in der sich der betreffende Zeiteintrag befindet.

In der Tagesansicht der Selbstauskunft befinden sich die Schaltflächen:
- Neu beantragen
- Änderung beantragen
- Löschung beantragen
Nach dem Absenden eines Antrags erhält die genehmigende Person automatisch eine E-Mail mit dem Änderungsantrag.
Neu beantragen
Wenn ein Zeiteintrag vergessen wurde, kann über die Schaltfläche „Neu beantragen“ ein Antrag auf Neuanlage einer Buchung gestellt werden.

Änderung beantragen
Mit der Schaltfläche „Änderung beantragen“ kann ein bestehender Zeiteintrag geändert werden. Dies ist beispielsweise erforderlich, wenn die Abmeldung vergessen wurde und der Zeiteintrag automatisch durch das System geschlossen wurde. In diesem Fall kann die korrekte Abmeldezeit eingetragen und vom Vorgesetzten nach Prüfung freigegeben werden.

Löschung beantragen
Über die Schaltfläche „Löschung beantragen“ können Fehlbuchungen aus dem System entfernt werden. Auch hier wird die genehmigende Person per E-Mail informiert und muss die Löschung bestätigen.

Änderungsantrag bearbeiten
Solange ein Änderungsantrag noch nicht freigegeben wurde, kann dieser jederzeit bearbeitet werden. Zum Bearbeiten muss die Zeile mit dem Änderungsantrag (blau unterlegt) markiert werden. Anschließend kann über die Schaltfläche „Antrag bearbeiten“ die Änderung angepasst werden.
Eine erneute Bearbeitung bewirkt, dass erneut eine E-Mail an die genehmigende Person gesendet wird.

Änderungsantrag löschen
Ein gestellter Änderungsantrag kann zurückgezogen werden, sofern dieser noch nicht genehmigt wurde. Hierzu muss die Zeile mit dem Änderungsantrag (blau unterlegt) markiert und anschließend über die Schaltfläche „Antrag löschen“ entfernt werden.
Die genehmigende Person wird per E-Mail über den Rückzug des Antrags informiert.
